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Hinweise des BfArM zu Mundschutzmasken

Im Bundesland Bayern sind FFP2-Masken ab dem 18. Januar 2021 im öffentlichen Leben verpflichtend zu tragen. Vermutlich werden mehrere Bundesländer nachziehen. Im Gegensatz zu den Community- und OP Mund-Nasen-Schutz Masken (Krankenhausmasken) schützen FFP2-Masken ohne Ventil nicht nur Ihre Gegenüber vor einer möglichen Ansteckung mit Coronaviren, sondern Sie schützen sich auch selbst besser. Wichtig, wie bei allen Masken ist der richtige Sitz und die korrekte Verwendung.

Das Tragen von Masken ist immer nur ein Teil eines umfassenden Schutzkonzeptes, mit dem wir gemeinsam gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorgehen. Deshalb gilt weiterhin die „AHA+L“-Formel: Abstand halten, auf Hygiene achten, eine Alltagsmaske tragen und Lüften.

Wir möchten eine Veröffentlichung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Stand 12.01.2021 empfehlen, welche Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) sehr gut darstellen. (pdf)

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

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